Certified Valuation Analyst als eigenständiger Qualifikationsnachweis für Bewertungsprofessionals

Die Ausbildung zum CVA richtet sich an alle Berufsgruppen, die Bewertungen professionell durchführen. Dazu zählen u.a.:

  • Beteiligungsmanager
  • Controller
  • Corporate Finance-Berater
  • Finanzanalysten
  • Investmentmanager
  • M&A-Berater
  • Mitarbeiter im Rechnungswesen
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • vereidigte Buchprüfer
  • Wirtschaftsprüfer
Ihr Weg zum CVA

Schritt 1

CVA-Trainingswoche: Während der CVA-Trainingswoche (Mo-Fr) wird Ihnen von renommierten Bewertungsexperten praxisnah internationales und nationales Bewertungs-Know-How vermittelt. Im Vorfeld der Trainingswoche bekommen Sie Literaturhinweise sowie eine Probeklausur zugesendet. Zu Beginn der Trainingswoche werden Ihnen die Arbeitsmaterialien sowie Excel-Modelle und Backup-Materialien auf CD-ROM ausgehändigt.

 

Schritt 2

CVA-Examen: Das CVA-Examen besteht aus zwei Teilen und ist grundsätzlich innerhalb von 180 Tagen nach Absolvierung der CVA-Trainingswoche abzulegen. Beide Teile des Examens müssen bestanden werden. Jeder Teil des CVA-Examens kann maximal zweimal wiederholt werden.  

  • Teil I des CVA-Examens besteht aus einem fünfstündigen schriftlichen MC-Test. Den schriftlichen Test können Sie entweder direkt im Anschluss an die Trainingswoche (Sa) oder zu einem späteren Termin ablegen.
  • Teil II kann in zwei Alternativen absolviert werden:
    • Alternative 1: eigenständiges Lösen einer Bewertungs-Fallstudie.
    • Alternative 2: Einreichen eines aktuellen Bewertungsgutachtens (nicht älter als 3 Jahre, in dreifacher Ausführung), an dem Sie wesentlich mitgewirkt (*) haben + mündliche Prüfung.

    Sie können während der Trainingswoche entscheiden, ob Sie direkt im Anschluss an die Trainingswoche oder zu einem folgenden Termin innerhalb der 180 Tagefrist Teil I des CVA-Examens absolvieren.

    Unabhängig von dieser Entscheidung beginnt Teil II des CVA-Examens im Anschluss an die Trainingswoche.

    (*) Sollten Sie das Bewertungsgutachten nicht eigenständig unterschrieben haben, reichen Sie bitte eine schriftliche Bestätigung eines Unterzeichners des Gutachtens mit ein, aus dem hervorgeht, dass Sie an der Erstellung der Bewertung und des Bewertungsgutachtens wesentlich mitgewirkt haben und welche Teile des Gutachtens sowie welche Schritte innerhalb des Bewertungsprozesses Sie bearbeitet haben.

Weitere Informationen
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